Die sogenannte Brandmauer wurde im Bundestag zum ersten Mal durch den (eigentlich eher unverbindlichen) Entschließungsantrag zur Migration von Herrn Merz gerammt, als die Abstimmung hierüber durch die A-Partei unterstützt wurde und damit eine Mehrheit erhielt. Und ein zweites Mal krachte es zwei Tage später, als die Abstimmung zum „Zustrombegrenzungsgesetz” vor allem durch fehlende Abgeordnete auf Antragsseite scheiterte.
Herr Merz hat so der Sache geschadet, seinem Ansehen auch (wenn vielleicht auch nicht bei den Unionswählern) – am Ende hat er sich eine Beule an der Brandmauer geholt. Mit wem wollte er noch Ende des letzten Jahres Mehrheiten suchen? Auch der Hinweis auf Merz’ Mut, den er an dieser Stelle gezeigt habe, führt nicht weiter, denn entscheidend ist doch nicht, was mutig ist, sondern, was klug ist und weiterbringt. Es hat nicht weitergebracht und dies hätte es auch gar nicht tun können, denn selbst bei einer Verabschiedung im Bundestag wäre das Gesetz sicherlich im Bundesrat gescheitert. Also entpuppt sich dieses Manöver als ein letztlich unnötiges und riskantes dazu. Es war eben Wahlkampf im Parlament, aber gehört der denn dahin?
PS: All das bestätigt mich in meiner Auffassung, die ich im Dezember beim Landesparteitag in Sömmerda kundtat (Redebeitrag), daß ich nämlich als Bundestagsabgeordneter Friedrich Merz nicht zum Kanzler wählen würde – da lag ich wohl aus heutiger Sicht nicht ganz falsch.
« zurück zur Übersicht